Honorar & Geschäftsbedingungen


Seiteninhalt: 

  1. Honorar Beratung, Coaching, Ausbildungsmodule
  2. Was versteht man unter einem "Energieausgleich" ?
  3. Zustandekommen eines Vertrages, telefonisch oder schriftlich

 

 

1. Honorar Beratung, Coaching, Ausbildungsmodule

 

Deine Investition in dich und deine Zukunft: 

 

Behandlung/Coaching                                     90 Euro/Stunde. 

je Ausbildungsmodul                                350 Euro / Wochenende

Online - Module in Arbeit - Preise stehen noch nicht fest! 

 

Die Bezahlung erfolgt immer in bar oder durch Überweisung. 

 

 

2. "Energieausgleich" näher erklärt.

 

Alles auf der Welt funktioniert nach den energetischen Gesetzen, der Hermetik. 

 

Gebe ich Zeit, Informationen und Behandlungen, gebe ich auch von meiner Energie, habe durch deine Behandlung  ein Energiedefizit - welches mich als Coach auch energetisch schwächt oder krank machen kann, wenn kein Ausgleich erfolgt. 

 

Du, als mein  Klient empfängst meine Energie in Form meiner Zeit, Informationen und Techniken, die wir durchführen  und hast dann einen Energieüberschuss.

 

Da jeder Mensch um gesund zu sein, ein Energieniveau von 100 Prozent haben sollte, erbitte ich einen "Energieausgleich". Da ich keine weiteren Hühner benötige, der Tiefkühlschrank mit selbstgebackenen Broten belegt und meine Wohnung nun komplett tapeziert ist,  erbitte ich diesen Energieausgleich von dir in Form von Euro.

 

Ich bedanke mich dafür, dass auch du mich gesund erhältst. 

 

 

3. Vertragsverhältnis, Terminabsage 

 

Sobald du in meiner Praxis einen Termin online oder telefonisch buchst, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen mir, als Praxis, und dir zustande. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages NICHT erforderlich.

 

Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages bin ich dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien oder eine weitere Aurachirurgin zur Verfügung zu stellen. Ich reserviere dir ausreichend Behandlungszeit und im Gegenzug erhalte ich den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

 

Mein Anliegen ist es, für dich  die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, sage  diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit ich ihn neu vergeben kann. Absagen sind bis 24 Arbeitstags-Stunden der Praxis vor Terminbeginn für sich kostenfrei (Arbeitstage der Praxis = Mo-Fr ; außer feiertags).

 

Beispiel: Du hast  einen Termin am Montag, 9 Uhr. Eine Absage ist für dich bis zum Freitag davor, 9 Uhr kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen versuche ich gerne, für dich den Termin neu zu vergeben. Wenn mir das gelingt, entstehen dir keine Kosten. Sollte mir das nicht gelingen und die Terminlücke bleibt bestehen, berechne ich dir eine Ausfallgebühr in Höhe von 135,00 €. Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

 

Terminabsage durch mich:

 

Kann ein Termin wegen einer Erkrankung oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werde ich dir die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann zeitnah nachgeholt.